AGB für Leistungen von softwaretechnik.biz
softwaretechnik.biz, Dipl.-Inf. Tobias Gahlert, Leipzig, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer") erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers im Bereich Softwareentwicklung, Beratung, Konzeption, Implementierung, Wartung sowie damit verbundener Dienst- und Werkleistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder die Eignung der Software für einen vom Auftraggeber verfolgten, nicht ausdrücklich vereinbarten Zweck wird nicht geschuldet. Software wird nach dem Grundsatz „as is" auf Basis der vereinbarten Spezifikation bereitgestellt.
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich und hat vor jeder Installation oder Änderung durch den Auftragnehmer eine vollständige Datensicherung durchzuführen.
Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort mit Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen und Vorkasse zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und laufende Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
Der Auftragnehmer haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten so weit, wie dies gesetzlich zulässig ist.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus dem Einsatz, der Nutzung, dem Betrieb, der Weiterverarbeitung oder der Kombination der gelieferten Software oder Leistungen mit anderer Hard- oder Software durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen. Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Datenverlust oder -wiederherstellung, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie Ansprüche Dritter. Der Auftraggeber ist für den bestimmungsgemäßen und rechtskonformen Einsatz der Software eigenverantwortlich; eine produktive Nutzung ohne vorherige, ausreichende eigene Tests und Abnahme erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers.
Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 5 und 6 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für arglistig verschwiegene Mängel und ausdrücklich übernommene Garantien. Insoweit gilt die gesetzliche Haftung.
Die Einräumung von Nutzungsrechten an erstellter Software steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Vorbestehende Bausteine, Bibliotheken und Know-how des Auftragnehmers verbleiben in dessen Eigentum.
Mängelansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer leistet nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung. Eine Gewährleistung entfällt für Mängel, die auf vom Auftraggeber oder Dritten vorgenommene Änderungen oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist Leipzig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026